Mitglied werden


Jeder kann Mitglied werden

Jede Frau und jeder Mann kann Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft ist auch für juristische Personen, z. B. Behörden, Firmen und andere Vereine möglich.

Dabei bieten sich folgende Mitgliedschaften an:


Aktives Mitglied:

  • Durch aktive Mitarbeit im Verein und Einbringung von eigenen Ideen.
  • Durch einen jährlichen Förderbeitrag unterstützen Sie den Helferverein und somit das allgemeine Gemeinwohl. Der Beitrag wird von Ihnen ganz nach Ihrem Ermessen festgelegt.


Wir sind wegen der Förderung des Katastrophenschutzes & der Rettung aus Lebensgefahr nach dem letzen uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für die Jahre 2006, 2007, 2008 als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Abs.1 Nr.9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.