Der Ortsjugendbeauftragte
Die Junghelfer werden von ehrenamtlichen Helfern (Jugendbetreuer/in genannt) des THWs betreut. Diese Ortsjugendbeauftragte müssen eine abgeschlossene Grundausbildung besitzen und einen speziellen Ortsjugendbetreuerlehrgang absolvieren. Auf diesem Lehrgang wird der Umgang mit Kindern und Gruppen vermittelt, aber auch wichtige Gesetze und Regelungen (Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz) und THW-relevante Inhalte werden thematisiert, da diese für Ortsjugendbeauftragte unverzichtbar sind. Nachdem der Ortsjugendbeauftrage diese Qualifikationen erreicht hat, besucht er regelmäßig Seminare auf Bundes- und Landesebene, in denen er sich ständig weiterbilden können.
Der Ortsjugendbeauftragte ist Mitglied des OV Stabes eines THW-Ortsverbands. Er ist somit dem stellvertretenden Ortsbeauftragten unterstellt.
Die wichtigste Unterscheidung zwischen dem Ortsjugendbeauftragten und dem Jugendleiter liegt darin, dass der Ortsjugendbeauftragte Mitglied der Bundesanstalt THW ist und die Interessen der Jugendgruppe gegenüber dem THW zu vertreten hat und als Ansprechpartner der Jugend zu Fragen das THW und den OV betreffend zur Verfügung steht. Der Jugendgruppenleiter hingegen ist Mitglied der THW-Jugend und ist der eigentliche Leiter der Jugendgruppe. Ihm steht der Beauftragte nur beratend zur Seite.
Quelle: Wikipedia
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