Ab ins THW!
Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?
In das THW kann aufgenommen werden,
- wenn ich das 17. Lebensjahr vollendet habe und noch nicht 60 Jahre alt bin,
- die erforderliche Tauglichkeit besitze,
- meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
- für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
- mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, (es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,)
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.